Eine bestimmungsgemäße Verwendung ist hierfür nicht gegeben. Die Mantelstärke der Absperrblase entspricht nicht der Stärke einer Packerblase. Diese ist lediglich als Abdichtfläche ausgelegt und nicht zur Übertragung von mechanischen Lasten.
Des Weiteren ist in einer Absperrblase kein Hohlkern enthalten, welcher einen Durchfluss des Abwassers während des Versetzvorgangs ermöglicht. Wenn kein Durchfluss gegeben ist, kann die Manschette während des Versetzvorgangs auftreiben/wegschwimmen.
Durch das fehlende Fahrwerk würde die Manschette und deren Dichtung beim Einzug in die Haltung beschädigt werden.